| Sicherheits-und Gesundheitskoordination | ||||||||||||||||||||||
![]() Deckeneinsturz beim Betonieren. Die Schalung war nicht gesichert. In diesem Fall waren alle Ratschläge des SIGEKO missachtet worden. Zu Schaden kam niemand. Der finanzielle Verlust betrug ca. 13.000 €. |
Dies verlangt nach Einhaltung und wesentlicher Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf den Baustellen und stellt besondere Anforderungen an die Koordination und Abstimmung der zu treffenden Schutzmaßnahmen. Mit der Baustellenverordnung (BaustellV vom 10.06.1998, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 1998 Teil I Nr. 35, Seite 1283 f.) wurde die Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie entsprechend § 19 des Arbeitsschutzgesetzes im deutschen Recht umgesetzt. Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt nun der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben und ist deshalb für die Planung, Ausführung und Koordinierung der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Das Ziel der BaustellV - eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - wird durch den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) erreicht. Situationen wie im Bild links sollen dadurch vermieden werden. Die Koordination betrifft sowohl die Planungsphase als auch die Ausführung des Bauvorhabens. |
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